Anmeldung und Aufnahme

Heilpädagogischer Hort

Eltern von Kindern mit seelischer Behinderung oder von Kinder die von dieser bedroht sind (Gutachten nach §35a SGB VIII) müssen je nach Wohnort beim zuständigen Sozialbürgerhaus bzw. Landratsamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Die zuständigen Fachleute entscheiden dann, ob und wo ihr Kind Hilfe in einer Heilpädagogischen Tagesstätte bekommt. Selbstverständlich können Sie dort Wünsche bezüglich der Einrichtung, die Ihnen am besten gefällt, äußern.

Eltern von Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung (Gutachten nach §99 SGB IX in Verbindung mit §53 SGB Xll) können sich direkt mit uns in Verbindung setzen (Anmeldeformular s. unten). Im Falle eines freien Platzes, der aus unserer Sicht für Ihr Kind passen würde, würden wir uns bei Ihnen melden und Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu einem Probetag einladen. Danach entscheiden Sie gemeinsam mit den Betreuern, ob es zu einer Aufnahme kommt. Das weitere Genehmigungsverfahren würde dann von uns eingeleitet werden.

Heilpädagogischer Kindergarten

Eltern von Kindern mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung im Vorschulalter (Gutachten nach §99 SGB IX in Verbindung mit §53 SGB Xll) können sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular unten. Wir nehmen Ihr Kind dann in die Anmeldeliste auf. Im Falle eines freien Platzes, der aus unserer Sicht für Ihr Kind passen würde, würden wir uns bei Ihnen melden und Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu einem Probetag einladen. Danach entscheiden Sie gemeinsam mit den Betreuern, ob es zu einer Aufnahme kommt. Das weitere Genehmigungsverfahren würde dann von uns eingeleitet werden.

Integrationskindergarten

Kinder ohne heilpädagogischen Förderbedarf / Regelplätze:

Wenn Sie einen Regelkindergartenplatz für Ihr Kind suchen, können Sie sich ab Oktober des vorhergehenden Jahres bei uns anmelden (Formular s. unten). Wir senden Ihnen dann per Mail alle wichtigen Informationen zu und nehmen Sie bei Interesse in die Voranmeldeliste auf. Im Falle eines freien Platzes würden wir uns bei Ihnen melden und Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu einem Probetag einladen. Danach entscheiden Sie gemeinsam mit den Betreuern, ob es zu einer Aufnahme kommt.

 

Kinder mit heilpädagogischen Förderbedarf / Integrationsplätze:

Eltern von Kindern mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung im Vorschulalter (Gutachten nach §99 SGB IX in Verbindung mit §53 SGB Xll, §99 SGB IX) können sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular unten. Wir nehmen Ihr Kind dann in die Anmeldeliste auf. Im Falle eines freien Platzes, der aus unserer Sicht für Ihr Kind passen würde, laden wir Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu einem Probetag ein. Danach entscheiden Sie gemeinsam mit den Betreuern, ob es zu einer Aufnahme kommt. Das weitere Genehmigungsverfahren würde dann von uns eingeleitet werden.

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Kinderhaus Pasing
Pädagogisches Zentrum e.V.

Am Klostergarten 15
81241 München

Telefon: +49 (0)89 82 99 11-0
Telefax: +49 (0)89 82 99 11-20

E-Mail: kontakt@kinderhaus-pasing.de

Öffnungszeiten Kindergarten

täglich von 8.00 bis 14.30 Uhr

Öffnungszeiten Hort

täglich von 11.15 bis 17.15 Uhr

(Schulferien: 8.30 bis 14.30 Uhr)

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