Heilpädagogischer Hort
Drei heilpädagogische Hortgruppen, in denen jeweils sieben Kinder im Grundschulalter betreut werden, sind bei uns im Erdgeschoss untergebracht. Voraussetzung für einen Platz ist, dass eine seelische Behinderung vorliegt oder das Kind von dieser bedroht ist (Gutachten nach §35a SGBVIII) oder eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt (Gutachten nach §99 SGB IX).
Heilpädagogischer Kindergarten
Zwei heilpädagogische Kindergartengruppen, in denen insgesamt 14 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut werden, befinden sich im ersten Stock unseres Hauses. Voraussetzung für einen Platz ist, dass eine seelische Behinderung vorliegt oder das Kind von dieser bedroht ist oder eine körperliche bzw. geistige Behinderung vorliegt (Gutachten nach §99 SGB IX).
Integrationskindergarten
Im Integrationskindergarten werden in zwei Gruppen jeweils 15 Kinder betreut. Von diesen Kindern gelten mindestens drei als Kinder mit einem heilpädagogischen Förderbedarf. Voraussetzung hierfür ist, dass eine seelische Behinderung vorliegt oder das Kind von dieser bedroht ist oder eine körperliche bzw. geistige Behinderung vorliegt (Gutachten nach §99 SGB IX).
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