Abgesehen von einer Weihnachtspause zwischen den Feiertagen und einer langen Sommerpause haben wir fast durchgehend an allen Werktagen geöffnet:
Die Kosten für die heilpädagogische Betreuung tragen – nach entsprechender Antragstellung, je nach Wohnort der Eltern – das Stadtjugendamt München und der Bezirk von Oberbayern sowie die zuständigen Landratsämter auf der Grundlage des § 35a SGB VII, bzw. §99 SGB IX.
Die Kosten für die heilpädagogische Betreuung tragen – nach entsprechender Antragstellung – der Bezirk von Oberbayern auf der Grundlage des §99 SGB IX. Hinzu kommen die Kosten für das Essensgeld, welche die Eltern selber übernehmen müssen.
Die Kosten für Logopädie, Ergotherapie und Pysiotherapie werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Kinder ohne heilpädagogischen Förderbedarf - Regelplätze:
In den Integrationsgruppen bieten wir 24 Regelkindergartenplätze an, die über die Kindergartenbeiträge der Eltern und öffentliche Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG vom 8. Juli 2005) finanziert werden.
Die Kosten für einen Platz liegen (abhängig von der gebuchten Betreuungszeit) zwischen 184,00 € und 230,00 € monatlich, inklusive Mittagessen und morgendlicher Brotzeit. Für gleichzeitig aufgenommene Geschwister wird ein Nachlass von max. 58,00 € gewährt.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration leistet dazu einen Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat, gültig ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung. Dieser Zuschuss wird automatisch von den o.g. Beiträgen abgezogen. Diese liegen somit je nach Buchungszeit zwischen 84,00 € und 130,00 € inklusive Essensgeld.
Eltern können darüber hinaus bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag und beim Jobcenter Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihr Kind beantragen. Informationen hierzu erhalten Sie auch in unserer Verwaltung.
Kinder mit heilpädagogischen Förderbedarf:
Diese Kinder werden grundsätzlich genauso behandelt, wie die Kinder ohne heilpädagogischen Förderbedarf. Das heißt die Kosten für einen Platz liegen (abhängig von der gebuchten Betreuungszeit)
zwischen 184,00 € und 230,00 € monatlich, inklusive Mittagessen und morgendlicher Brotzeit (Details siehe oben). Der zusätzliche Förderbedarf wird – nach Antragstellung – vom Bezirk Oberbayern auf
der Grundlage des §99 SGB IX übernommen.
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